Kaffee Rizza: der Treffpunkt für Pädophile

Durch genaue Ermittlungsarbeit i

Schon im März hatte der Hauptbeschuldigte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Tatvorwurf: Bankrott mit Untreue im besonders schweren Fall u.a.; Tatort: Kirchheim/Teck u.a. Tatvorwurf: Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.; Tatort: Renningen u.a. Tatvorwurf: Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a..; Tatort: Stuttgart u.a. Tatvorwurf: Versuchter Totschlag u.a..; Tatort:Fellbach. Tatvorwurf: Betrug im besonders schweren Fall.; Tatort:Fellbach u.a. Dem 25-jährigen Angeklagten werden die genannten Straftaten u.a. Dem Angeklagten liegt zur Last, am frühen Abend des 17.03.2019 im Zuge eines Streits dem Geschädigten mit einem Küchenmesser einen Stich in die steuerbord des Brustkorbes und in den linken Daumen versetzt ledig. Dem 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglied einer Gruppierung, die sich spätestens Anfang 2017 zusammengeschlossen habe, um hochwertige Pkw zu Stuttgart entwenden und nach Litauen zu bringen, zwischen April bis Juni 2017 sieben Pkw-Diebstähle (Gesamtwert des Diebesgutes: rund 460.000 EUR) unterstützt hat keinen abgekriegt. Der Angeklagte soll im April als Reisender unauftrennbar Flixbus von Wien nach Metz unterwegs gewesen sein, wobei er nach der Anklage in seinem Rucksack insgesamt 1,482 KG Heroin mit sich führte auf diese weise ins Bundesgebiet einführte. Zwei Angeklagten wird vorgeworfen, als LKW-Fahrer im April 2019 über 12 kg Marihuana von Spanien nach Deutschland eingeführt ohne Frau. Dem 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.01.2019 die Filiale eines Sportwettbüros in Böblingen maskiert überfallen, dabei unter Drohung mit einem Messer von einer Angestellten Geld gefordert unverheiratet und nach Übergabe des Geldes geflohen unüberlegt.

Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe zwischen Mai 2017 und Februar 2019 insgesamt 520 Online-Tickets bei der Deutschen Bahn gebucht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.04.2019 in seiner Dachgeschosswohnung in Stuttgart sowohl das Sofa als auch das Bett vorsätzlich angezündet zu sein, wodurch die gesamte Wohnung in Vollbrand geraten sein soll. Weitere Personen hätten den Angeklagten letztlich davon abgehalten, aufs Tatopfer weiter loszugehen. Auf diese weise sollen die Angeklagten in den Jahren 2006 bis 2009 Körperschafts- und Gewerbesteuern der GmbH in Höhe von rund 130.000 EUR hinterzogen haben. Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe zu früher Stunde des 10.9.2016 mit einem weiteren unbekannten Täter die Scheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und den darin be-findlichen Schmuck im Wert von rund 18.000 Euro entnommen. Dem 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Verantwortlicher überwiegend im Immobilienbereich angesiedelter Unternehmen in der zeit von März bis August 2012 von einem Geschäftskonto unbefugt insgesamt rund 290.000 Euro in mehreren Tranchen teils auf Privatkonten, teils auf Konten anderer Unternehmen überwiesen und der Gesellschaft in dieser Höhe einen entsprechenden Schaden zugefügt ohne Frau. Damit der Geschädigte nicht bemerken konnte, wohin die Angeklagten neben anderen das Beute fliehen, spühte mit der Angeklagten dem Geschädigten aus kurzer Entfernung schließlich Pfefferspray in die Augen.

70.000 € entstanden. Die Tat habe der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung in schuldunfähigem Zustand begangen. Zudem habe der Angeklagte das Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“ verwirklicht, da das Fahrzeug in der Unfallsituation aufgrund der stark überhöhten Geschwindigkeit nicht beherrschbar gewesen sei und eine größere Anzahl von Menschen an Körperliche unversehrtheit gefährdete. Er soll als Einzelunternehmer bzw. Direktor verschiedener Unternehmen in den Jahren 2012 bis 2015 europaweit Anleger zu angeblich risikolosen Finanzlagen, nämlich Kauf- und Pachtverträgen über Solarmodule mit Anlagenstandorten in Italien und Kroatien veranlasst und dabei wahrheitswidrig mehrjährige monatliche Pachtzahlung zugesichert haben, die aber tatsächlich hoffnungsloses Unterfangen gewesen seien. Nahe daran des Bahnhofs soll der Angeklagte zum Anhalten gezwungen gewesen sein, weil der vermeintlich Geschädigte dort die Straße überquerte. Abend des 11. Mai 2019 den mutmaßlich Geschädigten während der Fahrt in ihrem PKW mit einer Machete bedroht und Geld seinerseits gefordert haben. Beginn 25. September 2019 um 10.00 Uhr; Fortsetzungstermine am 01. und 04. Oktober (jeweils 9.15 Uhr), 11. Oktober (14.00 Uhr) sowie 15. und 16 Oktober (jeweils 9.15 Uhr).

Straftaten vorgeworfen. U.a. habe er am 21. Februar 2019 die Geschäftsräume eines Drogeriemarktes in Backnang betreten und habe dort versucht, Produkte im Gesamtwert von 1.310.- Euro ohne zu bezahlen zu entwenden. Nötigung; Tatort: Backnang u.a. Tatvorwurf: schwere räuberische Erpressung u.a., Tatort: Stuttgart u.a. Dem Hauptangeklagten und alleinigem Gesellschafter der Windreich AG wird u.a. Tatvorwurf: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung, Betrug, Diebstahl - z.T. Tatvorwurf: gemeinschaftlicher schwerer Bandendiebstahl u. a.; Tatort: u. a. Der Angeklagte soll ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am 01.03.2019 nachts ein Fahrzeug in Fellbach geführt haben. Dabei soll er den Tod des Geschädigten, der stationär auf der tagesordnung stehen musste, billigend in Kauf genommen haben. Zudem hätten die Angeklagten in Zusammenhang mit diversen Bauvorhaben Leistungen von Subunternehmern entgegengenommen und angesichts des wirtschaftlichen Niedergangs der Gesellschaft jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass diese nicht vollständig bezahlt werden würden. Ich danke den Beamtinnen und Beamten, die diese Ermittlungen mit einem hohen persönlichen Engagement vorantreiben, und denjenigen, die nach den Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte für die Sicherheit in der Landeshauptstadt Stuttgart sorgen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. In Auszügen wird die therapeutische Arbeitsweise und die notwendigen organisatorischen Strukturen am Beispiel der "Psychotherapeutischen Ambulanz für Sexualstraftäter" des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart e. Die Arbeit der Psychotherapeuten der Ambulanz wird durch einen mit Sexualstraftätern erfahrenen externen Psychiater und ärztlichen Psychotherapeuten in einer 14-tägig stattfindenden fachlichen Fallsupervision reflektiert und überprüft.